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   VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813   

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https://dejure.org/2024,894
VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813 (https://dejure.org/2024,894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2024 - 3 CE 23.1813 (https://dejure.org/2024,894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2024 - 3 CE 23.1813 (https://dejure.org/2024,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Stellenbesetzung (W 3 Professur), Anforderungsprofil, Abänderung des Anforderungsprofils durch den Berufungsausschuss

  • rewis.io

    Stellenbesetzung (W 3 Professur), Anforderungsprofil, Abänderung des Anforderungsprofils durch den Berufungsausschuss

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  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813
    Es ist daher unzulässig, die Auswahlkriterien nachträglich dergestalt zu ändern, dass sich der Bewerberkreis - wie hier durch die "Aufweichung" des Anforderungsprofils - erweitern würde (BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 7; vgl. auch Ziff. 5.1 der Berufungsrichtlinien der Antragsgegnerin (abrufbar unter www.ku.de/fileadmin/2102/Berufungsleitfaden_Oktober2016.pdf; zuletzt besucht am 3.1.2024).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813
    Das Verwaltungsgericht unterstellt vielmehr die Richtigkeit der Interpretation und prüft lediglich, ob der Berufungsausschuss bei der Beurteilung der Expertise der Beigeladenen die rechtlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums verletzt hat, was seiner Meinung nach nicht der Fall war (vgl. zum Beurteilungsspielraum: BVerwG, U.v. 20.10.2016 - 2 C 30.15 - juris Rn. 17 und 20; NdsOVG; B.v. 2.5.2019 - 5 ME 68/19 - juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2019 - 5 ME 68/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; Berufungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813
    Das Verwaltungsgericht unterstellt vielmehr die Richtigkeit der Interpretation und prüft lediglich, ob der Berufungsausschuss bei der Beurteilung der Expertise der Beigeladenen die rechtlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums verletzt hat, was seiner Meinung nach nicht der Fall war (vgl. zum Beurteilungsspielraum: BVerwG, U.v. 20.10.2016 - 2 C 30.15 - juris Rn. 17 und 20; NdsOVG; B.v. 2.5.2019 - 5 ME 68/19 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 45.21

    Anerkennung eines dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813
    Ein geändertes Anforderungsprofil käme dem Abbruch des ursprünglichen Auswahlverfahrens und einer Neueinleitung gleich (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2023 - 1 WB 45.21 - juris Rn. 34).
  • VG München, 30.01.2023 - M 5 E 22.4977

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung einer Professur

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 CE 23.1813
    in der siebten Sitzung des Berufungsausschusses am 24. April 2023, wie zuvor bereits von einer Vertreterin der Rechtsabteilung der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 15.11.2022, dort Seite 6, im Verfahren M 5 E 22.4977), dahin interpretiert worden ist, dass die angesprochene ausgewiesene Expertise sicherstellen sollte,.
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